Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aktualisiert: 26. August 2025
Referenzsprache : die Version in Französisch ist maßgeblich. Die Übersetzungen dienen lediglich der Orientierung; im Falle von Abweichungen, die französische Version hat Vorrang.
1) Anwendungsbereich, Integration und Vertragsdokumente
1.1. Diese AGB gelten für alle Radsportveranstaltungen (die "Veranstaltungen"), die organisiert werden von DUBRAQUET SARL (der "Organisator"), insbesondere Aurora Gravel Rally Series (AGRS).
1.2. Die AGB regeln den Beteiligungsvertrag die bei der Anmeldung auf der Online-Anmeldung/Registrierungsplattform geschlossen wurden. Sie sind die zur Kenntnis gebracht wurden des Vertragspartners ("Teilnehmer/Fahrer") vor der Bestellung und akzeptiert über eine Kontrollkästchen. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung archivierte Online-Version ist maßgeblich.
1.3. Die Vertragspartner ist die Person, die die Leistungen über die Plattform erwirbt. Wenn die Anmeldung Teilnahmerechte für Dritte (die "Teilnehmer") umfasst, erkennt der Vertragspartner an, dass er in deren Namen handelt, deren mitgeteilt haben die AGB und das Rennreglementund sammeln ggf. erforderliche Zustimmungen (z. B. Recht am eigenen Bild, Erklärungen).
1.4. Die Rennreglement die für jedes Ereignis veröffentlicht wird, ist Bestandteil des Vertrages. Die Erklärung zur persönlichen Verantwortung jedes Teilnehmers, gegebenenfalls in der vom Organisator geforderten Form unterzeichnet, ist eine Bedingung für die Zulassung. Andernfalls kann die Zulassung ohne Recht auf Teilnahme verweigert werden.
2) Leistungen der Veranstaltung
2.1. Die Eintragung verleiht einen Recht auf Teilnahme gemäß den AGB, dem Rennreglement und vorbehaltlich der Abgabe der erforderlichen Erklärungen.
2.2. Die eingeschlossenen Leistungen werden auf der Seite des Ereignisses beschrieben und in der Anmeldebestätigung.
2.3. Die Veranstaltungen finden statt in Freiluft und hängen von den tatsächlichen Bedingungen ab (Wetter, Sicherheit, Behörden). Der Organisator kann anpassen die Leistungen (z. B. Route, Etappen) oder die Streichung von Teilen aus folgenden Gründen gerechtfertigte GründeDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten, wobei sie die Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so weit wie möglich berücksichtigen.
2.4. Die Rechte zur Teilnahme sind namentlich und nicht übertragbar, außer einmalige Ersetzung (Substitution) eines Teilnehmers bis zum Tag 14 über die Ticketing-Plattform.
2.5. Die Aushändigung der Unterlagen für das Rennen erfolgt gegen Vorlage der Anmeldebestätigung, der geforderten Erklärungen und eines Identitätsausweises. Ein Postversand ist nicht vorgesehen.
2.6. Bikebox : Der Fahrradkoffer kann im Akkreditierungsbüro gegen einen Abholschein hinterlegt werden. Der Transport/die Lagerung wird bis zur Anreise gewährleistet (Rückreise vom Flughafen nicht inbegriffen, separate Option, wenn angeboten).
2.7. Die Zusatzleistungen (z.B. Bike Care+, Massagen) sind nicht inbegriffen. nicht ohne ausdrückliche Reservierung inbegriffen. Ersatzteile und nicht abgedeckte Arbeiten gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin gemäß dem vom Anbieter ausgeschriebenen Tarif.
3) Preis, Währung, Zahlung und kein gesetzliches Widerrufsrecht
3.1. Die Preis der Leistungen werden in EUR (Euro) und in CHF (Schweizer Franken) auf der Plattform für Online-Anmeldungen, einschließlich aller Steuern und nicht optionalen Gebühren.
3.2 Zahlungsmethoden: Kreditkarte über die Plattform, Banküberweisung und, für bestimmte Kunden, SEPA-Lastschriftverfahren. Der Vertragspartner stellt sicher, dass das Konto gedeckt ist.
3.3. Sofern nicht anders angegeben, müssen die Kosten vollständig bezahlt in den 14 Tage nach der Bestätigung der Anmeldung. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin kann der Organisator kündigen die Anmeldung.
3.4. Ratenzahlung (Option) : 50 % bei der Buchung, Restbetrag spätestens D-90. Bei Nichtbezahlung des Restbetrags bis T-90 ist die Anmeldung abgesagt und dieAnzahlung bleibt bestehen an den Organisator als Stornierungskosten, unbeschadet der günstigeren Rechte, die in der Gesetzgebung des Landes vorgesehen sind. Richtlinien für die Rückerstattung.
3.5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht : im Schweizer Recht gibt es keine nicht allgemeine Widerrufsfrist online. Jede Stornierung folgt der Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien.
4) Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien
Die AGRS Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien macht integraler Bestandteil der vorliegenden AGB. Sie befasst sich insbesondere mit Stornierungsfristen/-tabellen, Rückerstattungen/Gutschriften, Übertragungen/Substitutionen, Verschiebungen aufgrund höherer Gewalt, Verwaltungskosten und Zahlungsabwicklung.
Ihre Zustimmung ist für die Anmeldung erforderlich.
5) Höhere Gewalt, Unmöglichkeit, Verschiebung oder Stornierung durch den Organisator
Siehe die AGRS Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien.
6) Mindestanzahl an Teilnehmern
Wenn der Minimum benötigt von 100 Teilnehmer bei fünftägigen Veranstaltungen und 150 Teilnehmer bei zweitägigen Veranstaltungen nicht erreicht wird, kann der Organisator die Veranstaltung stornieren, indem er spätestens J-30. Die Teilnahmegebühren sind zurückgezahlt. Andere Ausgaben (Reise, Hotel) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
7) Verantwortung
7.1. Prinzip : haftet der Organisator gemäß dem Schweizer Recht. Kein Ausschluss ist nur gültig bei dol oder von schwere Verfehlung.
7.2. Im Fall von leichtes VerschuldenDie Verantwortung ist begrenzt an direkte und unmittelbare, vorhersehbare und typische Schäden des Vertrages. Die Folgeschäden und aufeinanderfolgend (z.B. Verdienstausfall, Datenverlust, Reisekosten/Unterkunft) sind ausgeschlossen.
7.3. Die oben genannten Begrenzungen gelten nicht für Verletzungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit die durch ein Verschulden des Organisators verursacht wurden.
7.4. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die er nicht zu verantworten hat (z. B. Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer oder Dritter, gesetzliche/administrative Beschränkungen, die eine Teilnahme verhindern).
7.5. Zwingende Bestimmungen bleiben vorbehalten.
8) Pflichten des Partners und Entschädigung
8.1. Der Vertragspartner haftet für verursachte Schäden durch ihn an Personen oder Gütern. Er garantiert dem Organisator gegen Ansprüche von Dritten die direkt auf sein Verschulden (oder das Verschulden der von ihm angemeldeten Teilnehmer) zurückzuführen sind, in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang.
8.2. Der Partner erklärt auf eigene Verantwortung teilnehmenSie müssen die Risiken des Gravel-Sports und die Bedingungen des Ereignisses (Wetter, Gelände, Verkehr, Tierwelt usw.) kennen. Diese Klausel nimmt nicht mit Verzicht auf Rechte im Falle von dol oder von schwere Verfehlung des Organisators.
8.3. Der/die Teilnehmer/in bestätigt, dass er/sie geeignet und fähig, sich in Selbstversorgung (Navigation, Verpflegung, Gesundheit, Reparaturen, Biwak) und verpflichtet sich zur Einhaltung des Straßenverkehrsordnung und die Umwelt.
8.4. Güter und Effekte : Der Organisator, seine freiwilligen Helfer, Partner und Sponsoren haften nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Eigentum (einschließlich Fahrräder, Ausrüstung, Fahrzeuge) an den Veranstaltungsorten und auf den Strecken der Veranstaltung, in dem nach schweizerischem Recht zulässigen Umfang und unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9) Rennreglement
Die Rennreglement macht integraler Bestandteil der vorliegenden AGB. Sie behandelt insbesondere die Teilnahmebedingungen, einzelne Sponsoren, das Recht am eigenen Bild usw.
Ihre Zustimmung ist für die Anmeldung erforderlich.
10) Kommunikationskanäle des Ereignisses
10.1. Der Austausch über offizielle Kanäle (z. B. Gruppen WhatsApp/Signal) sind die für die Nutzung des Ereignisses reserviert sind. Es ist verboten die Kontaktdaten anderer Teilnehmer für unerbetene Werbung oder private Zwecke zu sammeln/zu verwenden. Die Einhaltung der Datenschutz und der Höflichkeit erforderlich ist.
10.2. Kommunikationen : Mit seiner Zustimmung kann der Teilnehmer Informationen und Angebote in Bezug auf die Veranstaltungen erhalten. Er kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen. Bestimmte Daten sind für die sportliche Verwaltung und die Sicherheit erforderlich; ohne diese Daten kann die Teilnahme nicht garantiert werden (siehe Datenschutzrichtlinie).
11) Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss über Folgendes verfügen: (i) eine private Haftpflichtversicherung in Kraft; (ii) einer Unfallversicherung zur Deckung der Kosten für Suche/Evakuierung/Rückführung; (iii) einer Deckung von Krankheitskosten im Ausland ; (iv) einer Garantie für Unfalltod. Eine Bescheinigung beantragt werden kann.
12) Notfallversorgung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, jegliche Notfallbehandlung zu erhalten, die von den medizinischen Teams als notwendig erachtet wird, und ermächtigt den Organisator und seine Vertreter, dieser zuzustimmen, wenn der Teilnehmer nicht in der Lage ist, dies zu tun. Er stimmt zu, dass die unbedingt notwendigen Gesundheitsinformationen an die entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden können, und trägt die Kosten, die nicht von seinen Versicherungen gedeckt sind, im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht.
12) Autonomie
Der Teilnehmer muss bleiben autonom während des gesamten Rennens (Ernährung, Ausrüstung, Sicherheit, Orientierung, Reparaturen). Mögliche Kontrollen des Pflichtmaterial ; die Verweigerung der Kontrolle kann dazu führen, dassAusschluss.
13) Verschiedenes
13.1. Integration von Dokumenten : die AGB, Die Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinienam Rennreglement, die Erklärung zur persönlichen Verantwortung und ggf. die Bedingungen für die Online-Anmeldung bilden den vertraglichen Komplex. Sie sind zugänglich vor die Bestellung, archiviert und können heruntergeladen.
13.2. Schriftliche Form : keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail erlaubt). Der Vorrang einer individuellen Vereinbarung bleibt vorbehalten.
13.3. Teilweise Nichtigkeit : wenn eine Klausel ungültig ist, bleibt der Rest anwendbar. Die Parteien werden sich in gutem Glauben auf eine wirtschaftlich gleichwertige gültige Klausel einigen.
13.4. Vorabmediation (optional) : Im Falle einer Streitigkeit können die Parteien vor einer gerichtlichen Klage eine kurze Mediation bei einem anerkannten Zentrum in der Schweiz versuchen. Kommt keine Einigung zustande, bleiben die in §13.5 bezeichneten Gerichte zuständig.
13.5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand : Recht schweiz. For La Chaux-de-Fonds (NE)vorbehaltlich der zwingende Vorschriften des Verbraucherschutzes im Land des Wohnsitzes.
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DUBRAQUET SARL - La Chaux-de-Fonds, August 2025